Allerdings beachten Sie bitte, dass zunächst alle Einladungen schriftlich erfolgen und wir bitten Sie von unangemeldeten Vorsprachen abzusehen.
Bei Unklarheiten nehmen Sie bitte telefonisch Kontakt zu uns auf.
Bei Ihrem Besuch – nach Vorladung – bitten wir Sie die nachstehenden Hygienemaßnahmen einzuhalten:
Alle Besucher unseres Vereins haben die hygienebedingten Regeln in der jeweils aktuellen Fassung der Rechtsverordnung des Saarlandes einzuhalten (Bekanntmachung der Neufassung der Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie). Ausführliche Informationen s.u. https://corona.saarland.de
Diese beinhaltet insbesondere:
-
Kommen Sie allein! Als Begleitung zugelassen sind lediglich:
-
bei Minderjährigen ein/e Erziehungsberechtigte/r
-
ein/e gesetzlich bestellte/r Betreuer/in
-
Halten Sie einen Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen (im Wartebereich, Treppenhaus, vor dem Eingang) ein.
-
Nehmen Sie im Warteraum ausschließlich auf den markierten Stühlen Platz und bewegen Sie sich nicht ohne vorherige Aufforderung im Gebäude.
-
Tragen Sie eine Mund-Nasen-Bedeckung - auch während des Gesprächs. Ohne solchen Schutz kann kein Einlass stattfinden.
-
Werden Sie zum Gespräch aufgerufen, klopfen Sie bitte beim mitgeteilten Büro an und treten Sie NICHT ein, bevor Sie nicht dazu aufgefordert werden.
Warten Sie bis dahin bitte an der markierten Zone, die dem entsprechenden Büro am nächsten liegt
-
Wir versuchen den persönlichen Kontakt zeitlich auf das zwingend Nötige zu beschränken. Es kann dennoch ggf. zu Wartezeiten kommen.
-
Aufgrund der Abstandsregelung müssen Sie unter Umständen vor dem Gebäude warten, bis sie aufgerufen werden.
Halten Sie sich bitte unter Beachtung des Mindestabstands in größtmöglicher Nähe zur Tür auf.
Achten Sie bitte auf mögliche Ansagen über die Gegensprechanlage.
Wenn ein Besucher das Haus verlässt, und Sie wären der Nächste, fragen Sie bitte erneut an, ob Sie nun eingelassen werden können.