Probanden, die verurteilt sind 
nach richterlicher Weisung.

Saarlandweite Vermittlung und Betreuung von Personen die als Auflage Arbeitsstunden durch den Richter erhalten haben und diese gemeinnützig ableisten müssen. Die Zuweisung erfolgt direkt vom Richter persönlich.

1.1 Allgemeine Grundlagen

Grundlage ist der § 56b Abs. 2 StGB - Auflagen

1.2 Inhaltliche Grundlagen

Saarlandweite Vermittlung und Betreuung von Personen, die als Bewährungsauflage Arbeitsstunden durch das Gericht erhalten haben und diese gemeinnützig ableisten müssen. Die Zuweisung erfolgt direkt vom Gericht. Die Vermittlungstätigkeit verläuft bedarfsgerecht in Anlehnung an die Umsetzung unserer anderen Projekte.

1.3 Umsetzung unserer Tätigkeit

Für die Aufgaben des vorliegenden Projekts ist eine mit dem Umfang einer viertel Stelle versehene Verwaltungskraft verantwortlich.