Probanden, die verurteilt sind
nach richterlicher Weisung.
Saarlandweite Vermittlung und Betreuung von Personen die als Auflage Arbeitsstunden durch den Richter erhalten haben und diese gemeinnützig ableisten müssen. Die Zuweisung erfolgt direkt vom Richter persönlich.
1.1 Allgemeine Grundlagen
Grundlage ist der § 56b Abs. 2 StGB - Auflagen
1.2 Inhaltliche Grundlagen
Saarlandweite Vermittlung und Betreuung von Personen, die als Bewährungsauflage Arbeitsstunden durch das Gericht erhalten haben und diese gemeinnützig ableisten müssen. Die Zuweisung erfolgt direkt vom Gericht. Die Vermittlungstätigkeit verläuft bedarfsgerecht in Anlehnung an die Umsetzung unserer anderen Projekte.
1.3 Umsetzung unserer Tätigkeit
Für die Aufgaben des vorliegenden Projekts ist eine mit dem Umfang einer viertel Stelle versehene Verwaltungskraft verantwortlich.