Strafrechtspflege

Der Verein bezweckt die Betreuung von straffällig gewordenen Jugendlichen, Heranwachsenden und Erwachsenen im Saarland durch geeignete Hilfe und Unterstützung bei ihrer Wiedereingliederung in die Gesellschaft. Die Aufgaben der Bewährungshilfe haben den Vorrang (Vereinssatzung, § 2 Zweck).

Wir fördern:

  • die Strafrechtspflege allgemein
  • die ambulante Straffälligenhilfe
  • die stationäre Straffälligenhilfe

Der Verein leistet Hilfe

bei der Resozialisierung straffällig gewordener Menschen durch finanzielle ZuschüsseBetreuung und Unterstützung sozialpädagogischer Maßnahmen im justitiellen Bereich des gesamten Saarlandes, wie z.B.:

  • Haftpflichtversicherung für Probanden der Bewährungshilfe externer Arbeiten
  • Handgeld für die BewährungshelferUnterstützung von erzieherischen Freizeitmaßnahmen durch die Bewährungshilfe
  • Ausrichtung von großen Fachtagungen
  • Unterstützung der saarländischen Justizvollzugsanstalten (z. B. von Sonderprojekten, Weihnachtspäckchen etc.)
  • Unterstützung der DVJJ Regionalgruppe
  • Schuldnerberatung für Inhaftierte und deren Nachbetreuung nach der Entlassung