23. Juli 1958, Gründung
Am 23. Juli 1958 wurde der „Verein zur Förderung der Bewährungs- und Jugendgerichtshilfe im Saarland e. V“. als gemeinnütziger Verein gegründet. Geschäftsstelle des Vereins: Karcherstraße 13, Saarbrücken. Bereits ein Jahr zuvor war der „Evangelische Verein für Gefangenenfürsorge“ und drei Jahre später der „Katholische Gefangenen- und Entlassenenfürsorgeverein“ gegründet worden.
Initiatoren waren Praktiker aus der Strafrechtspflege, die die Notwendigkeit erkannten, eine Lücke zu schließen zwischen der staatlichen Gefangenenfürsorge, der öffentlichen Fürsorge und der freien Wohlfahrtspflege, die sich mit der Betreuung Straffälliger und derer Familien befassen.
In gemeinsamer Abstimmung haben die oben aufgeführten drei Vereine eine grobskizzierte Abgrenzung ihrer Aufgabenbereiche vorgenommen, wobei unserem Verein die Betreuung von jungen Straftätern zufiel; d. h. von Jugendlichen, Heranwachsenden und jungen Erwachsenen. Einbezogen sind vorbeugende und nachbetreuende Maßnahmen. Nachdem das Saarland 1957 elftes Bundesland geworden war, gehörte es seit dem 15.07.1959 auch wirtschaftlich zur Bundesrepublik Deutschland. Es galt jedoch noch etliche Lücken zu schließen. So wurden durch den Verein drei Bewährungshelfer, je einer für die Bezirke Saarbrücken, Saarlouis und Neunkirchen eingestellt. Das Motto war: „Nicht bloß richten, sondern auch aufrichten“.
1959
Bereits zum 01.04.1959 trat der Verein, in seiner überkonfessionellen Ausrichtung, demDeutschen Paritätischen Wohlfahrtsverband bei.
1961
Die Geschäftsstelle befand sich nunmehr im Lerchesflurweg 37, also der Justizvollzugsanstalt Saarbrücken, der Dienststelle des ehrenamtlichen Geschäftsführers Herrn Josef Hammes. Noch immer waren nur drei Bewährungshelfer im Dienst und jeder hatte mit einer Fallzahl von 200-300 Fällen umzugehen. Aufgrund dieser Situation wurde zum ersten mal innerhalb des Vorstandes und der Justiz angeregt, ehrenamtliche Bewährungshelfer einzubinden.
Die Leistungen des Vereins stellen sich hauptsächlich wie folgt dar:
Für Probanden: Barunterstützungen, Übernahme von Heimkosten und Mieten, Zuschüsse für Bekleidung und für Heilbehandlungen und Darlehen
Für Bedienstete der Justiz: Fortbildungskostenzuschüsse
Viele dieser Leistungen werden noch heute angeboten.
1963 – Erwerb des „Katholischen Jugendwohnheims St. Benedikt“
Am 01.04.1963 erwarb der Verein das Kath. Jugendwohnheim in Tholey, in welchem gefährdete und straffällig gewordene junge Menschen oft aus der Untersuchungshaft oder Strafhaft übergangsweise Unterkunft fanden. Bis 1965 stand das Haus noch unter der Trägerschaft des Caritasverbandes und ging dann komplett in den Besitz des Vereins über. Erhebliche Umbaumaßnahmen waren erforderlich, für einen Teil der Kosten wurde finanzielle Unterstützung beim Justizministerium beantragt.
Die Umbaumaßnahmen waren 1966 fertig gestellt. Das Haus war ein zeitgerechtes Heim geworden, das in seiner Konzeption dem, was der Erzieher von einem Haus solcher Prägung erwartet, wenn erzieherische Arbeit geleistet werden soll, entsprach. Die Leitung erfolgte durch einen erfahrenen Erzieher; bewusst wurde der Heimcharakter vermieden. Den Besonderheiten der jugendlichen Entwicklung wie Arbeit, Freizeit und Ernährung sollte ein hohes Maß an Aufmerksamkeit geschenkt werden. In dem Heim konnten 32 Probanden in behaglich und zweckmäßig eingerichteten Zimmern wie in einer eigenen Wohnung leben. Für den Heimleiter und das Personal standen entsprechende Wohnmöglichkeiten zur Verfügung. Durch das Vorhandensein eines Heimes würden die Jugendrichter außerdem in Zukunft mehr von der Möglichkeit der Anwendung der §§ 71 Abs. 2 und 72 Abs. 3 JGG Gebrauch machen können.
1964
Mittlerweile hatte sich der Verein auch bundesweit etabliert und war – bis heute in veränderter Form - etliche Mitgliedschaften eingegangen:
• Bundeszusammenschluss für Straffälligenhilfe Godesberg
• Bewährungshilfe e. V. Bonn
• DPWV Frankfurt
• Verein für öffentliche und private Fürsorge, Frankfurt
1968
Belegungsrückgang im Wohnheim, was eine personelle Umstrukturierung und neue Aufgabenverteilungen zur Folge hatte.
1976
Die Bewährungshilfestellen Saarbrücken, Neunkirchen und Saarlouis wurden ermächtigt je ein Zimmer im Wohnheim anzumieten, das an Probanden gegen Entrichtung einer Nutzungsentschädigung zu überlassen war. Ein Dauermietrecht werde damit nicht begründet. Der Verein übernahm Ausfallbürgschaften und erstattete der jeweiligen Bewährungshilfestelle den Mietausfall. Etwas später wurde das Kontingent auf drei Zimmer pro Bewährungshilfestelle ausgedehnt. Am 02.08.1976 wurde das Jugendwohnheim als eine Einrichtung im Sinne des § 103 Abs. 5 BSHG anerkannt und somit war Jugendhilfe oder Sozialhilfe zu leisten.
1976 „Sozialdienst der Justiz“
Einrichtung der Verwaltungsstelle „Sozialdienst der Justiz“ durch das Ministerium. Trotz allem war die Situation der Bewährungshelfer im Saarland sehr ernst. Der Verein schilderte anhand von vergleichenden Zahlen das Missverhältnis. Kamen bundesweit 56,9 Probanden auf einen Bewährungshelfer, so waren es im Saarland 93,3 Probanden. Der Vorstand forderte eine Aufstockung von derzeit 17 Bewährungshelfern auf 27.
Ganz erhebliche Mittel wurden zu der Zeit verwendet:
• für Fortbildung der hauptamtlichen Kräfte der Justiz
• für Zwecke der Aus- und Fortbildung der Gefangenen, für Anschaffung von Geräten – sowohl im schulischen als auch im Freizeitbereich in den Justizvollzugsanstalten
• Betreuung der Ehrenamtlichen in der Strafrechtspflege in Form von Schulung, Ausbildung und Fortbildung
1977
Das Wohnheim in Tholey wurde in jüngster Zeit kaum noch frequentiert. Als Gründe wurden eruiert: die Randlage, das ländliche Milieu und mangelnde Infrastruktur bezüglich Arbeitsstellen bzw. deren Erreichbarkeit für Jugendliche. Daher wurde aus ökonomischen Gründen beschlossen, den Heimbetrieb einzustellen (Auflösung per 31.07. ). Um das Wohnheim nicht völlig seiner Funktion zu entheben, wurde es an die Benediktiner Abtei Tholey verpachtet, die das Haus für Zwecke der Erwachsenenbildung vorgesehen hatte. Gleichzeitig hatte die Mitgliederversammlung den Vorstand ermächtigt, für den Ballungsraum Saarbrücken eine den Erfordernissen der Bewährungshilfe Rechnung tragende Einrichtung zu schaffen, die als Auffangstation für Jungtäter bestimmt sein sollte oder eine im Bereich der Gefährdetenhilfe anzusiedelnde Sozialstation zu schaffen.
1979 – ambulante Sanktionsalternativen für Jugendliche/Heranwachsende
Ende der 70er Jahre hatte in der Bundesrepublik der Begriff der Diversion Einzug in die kriminalpolitische Diskussion gehalten. Damit sollte sich der strafrechtliche Umgang, vor allem mit der Jugendkriminalität grundlegend ändern. Ziel war es, das Eingreifen der Justiz so gering wie möglich zu halten, um negative Einflüsse durch das Strafverfahren zu vermeiden. Insbesondere galt es freiheitsentziehende Maßnahmen durch ambulante Maßnahmen zu ersetzen.
Auf Wunsch der Jugendrichter hatte der Verein diese neue, große Aufgabe übernommen.
Vorbildfunktion hatten damals bundesweit die 1978 gegründeten „Brücke“-Projekte in Köln und München. 1980 entstand das „Uelzener Modell“, das zu Arbeitsstunden und Betreuungsweisungen auch sozialpädagogisch geleitete Freizeitgruppen anbot. Der damalige Vorstand hatte mit einigen Jugendrichtern die Modellprojekte besucht. Die dann entstandene Konzeption vereinte die damals innovativen Ideen zur gemeinnützigen Arbeit für Jugendliche/Heranwachsende und die im Saarland vorgegebenen Strukturen und Möglichkeiten. Diese Vermittlungs- und Betreuungstätigkeit war nicht mehr nur mit Ehrenamtlichen möglich, so dass der Verein die ersten Arbeitskräfte einstellen musste. Er griff ausschließlich auf ABM Kräfte zwecks Kostenersparnis zurück. Interessant ist, dass sich die Zuweisungszahlen noch mit denen von heute etwa decken!
Auszug aus dem ersten Bericht an den Minister der Rechtspflege vom 14.11.1983:
1980/81 | 251 Probanden |
1981/82 | 504 Probanden |
1982/83 | 540 Probanden |
Stundendurchschnitt: | 60 Arbeitstunden |
Bis 1991 war der Verein landesweit tätig. Nachdem eine Finanzierung der Maßnahme alleine über Geldbußen nicht mehr möglich war, wird dieses Projekt bis heute durch den Regionalverband Saarbrücken unterstützt bzw. seit einigen Jahren zum Großteil finanziert. Die Vermittlungsarbeit wurde somit regional begrenzt, d. h. wir vermitteln im Regionalverband. Von den ambulanten Sanktionsalternativen nach JGG wurden im Verein ausschließlich Arbeitsstunden und –auflagen umgesetzt. Anfang der 80er Jahre haben wir auch Betreuungsweisungen durchgeführt, diese Maßnahme aber mit Gründung der Chance e. V. eingestellt. Mit diesen beiden Einrichtungen sind die Angebote zur Ableistung von Arbeitsstunden und Betreuungsweisungen grundsätzlich kompetent im Regionalverband abgedeckt. In den übrigen Landkreisen sind andere Vereine oder das Jugendamt zuständig.
1980 – Jugendarrestanstalt Lebach
Einrichtung von Gruppenräumen und Aufbau sozialtherapeutischer Arbeit in der Arrestanstalt. Der Bedarf an Personalkosten für Lehrgangsleiter und erforderlichen Materialen war hoch. Die Katholische Erwachsenenbildung Saarlouis (KEB) hatte viele dieser Aufgaben übernommen und wurde vom Verein finanziell erheblich unterstützt. Anfangs wurden die entstandenen Personalkosten sogar ganz getragen. Des weiteren wurden die Kosten für Bastelkurse durch einen Werklehrer übernommen, was sich bis heute fortsetzt.
1982
Suche nach geeigneten Räumen für die Geschäftsstelle, da die Zuweisungen für die Vermittlung der Jugendlichen und Heranwachsenden in gemeinnützige Arbeit zugenommen haben und nicht in den Diensträumen der Justiz stattfinden sollten.
1983
Zum 01. April 1983 erfolgte die Anmietung eines Büros in der Talstraße 56a in Saarbrücken.
1983 – Projektbeginn „Schwitzen statt Sitzen“
Anfang 1983 trat das Ministerium der Justiz an den Verein heran, auch ein Erwachsenen-Programm in die bestehende Organisation zu implementieren. Um Straftäter mit geringen Strafen, insbesondere uneinbringlichen Geldstrafen, vor einer Verbüßung in einer Haftanstalt zu bewahren und wegen Überfüllung der Haftanstalten, wurde die Möglichkeit geschaffen, die Strafe in gemeinnützige Arbeitsstunden umzuwandeln.
Das Projekt hatte sich so erfolgreich bewährt, dass 1987 durch eine Verordnung durch das Ministerium eine verbindliche Rechtsgrundlage geschaffen wurde. Bis 1992 wurden die Kosten des Projektes ausschließlich über Geldbußen finanziert, was dann nicht mehr leistbar war. Schließlich konnte ab August 1992 eine Anteilsfinanzierung durch das Justizministerium sicher gestellt werden. Die Durchführung dieses Projektes wurde und wird bis heute landesweit durchgeführt.
1983 (Oktober), 25jähriges Jubiläum des Vereins
Das 25–jährige Bestehen des Vereins wurde in diesem Monat in Form einer großen dreitägigen Arbeitstagung „Freiheitsentzug an Jugendlichen – Alternativen nach dem JGG“ am Bostalsee begangen.
1984
In der Jugendarrestanstalt Lebach hatte sich ein Musikpädagogischer Arbeitskreis gebildet, der Verein finanzierte die Anschaffung der Orff-Instrumente; die Sportgruppe wurde unterstützt; volle Kostenzusage für das Projekt „Schulische Betreuung der Arrestanten“ wurde erteilt.
1987
Am 21.05.1987 fand eine außerordentliche Mitgliederversammlung statt. Die Geschäftsstelle des Vereins in der Talstraße 56a in Saarbrücken war für unsere Bedürfnisse nicht mehr tragbar. Die Raumnot gewährleistete nicht mehr die erforderliche Vertraulichkeit mit den Probanden. Eine geeignete Immobilie hatte sich nach langem Suchen in der Knappenstraße 3 in Saarbrücken gefunden. Im Gegenzug sollte das verpachtete Wohnheim in Tholey an die Abtei (Vorgespräche waren erfolgreich verlaufen) veräußert werden.
Der Verkaufserlös deckte die Erwerbskosten für das Haus in der Knappenstraße. Auszug Sitzungsprotokoll: „Der Verein müsse weiterhin über eine ausbaufähige Geschäftsstelle mit entsprechenden Funktionsräumen verfügen, um jederzeit in der Lage zu sein, satzungsgemäße Aufgaben zu übernehmen“. Am 03.06.1987 wurde das Wohnheim in Tholey veräußert und der Kaufvertrag für das Haus in der Knappenstraße unterzeichnet. Kündigung der Räume in der Talstraße zum 31.12.1987.
1988
Bezug der neuen Geschäftstelle in der Knappenstraße in Saarbrücken. In der untersten Etage wurden die Räume vermietet, sowie Garagen und Stellplätze. Etliche Renovierungsarbeiten und Umbauarbeiten waren über die Jahre erforderlich. Heute werden alle Räume im Haus genutzt bis auf einen Raum im Erdgeschoss, in dem der Katholische Gefangenen- und Entlassenenfürsorgeverein seinen Sitz hat.
1989
Ab 01.05.1989 wurde die Position des Geschäftsführers, die von Beginn an durch Herrn Hammes ehrenamtlich wahrgenommen wurde, als hauptamtliche Stelle definiert und mit Frau Ingrid Kleff besetzt. Des weiteren sollte sich der Vorstand künftig insoweit ändern, dass es einen 1. und einen 2. Vorsitzenden gibt und drei Beisitzer. Die Herren Alf und Gestier standen nicht mehr zur Wiederwahl an. Neuformierung und Satzungsänderung: 30.11.1989
1990
Viele der zugewiesenen Probanden zeigten eine massive Suchtproblematik. Die Mitarbeiter des Vereins konnten in diesem Bereich keine Therapie leisten. Die Vermittlung in Arbeit eines Suchtkranken mit 800 Arbeitsstunden und mehr stieß an unsere Grenzen.
Diesbezüglich wurden mit den Drogenbeauftragten des Gesundheitsamtes und dem Sozialministerium Gespräche geführt. Wir stellten künftig Anträge auf kostenlose amtsärztliche Untersuchungen zur Feststellung der Arbeitsfähigkeit bzw. –unfähigkeit verbunden mit einem Drogenscreening. Auch mit Richtern und Staatsanwälten wurde diese Problematik erörtert. Eine spezielle Fachkraft war erforderlich, beim Ministerium für Gesundheit und Soziales wurde ein entsprechender Antrag auf Anteilsfinanzierung gestellt.
1991– Projektbeginn „Suchtkranke“
Dieser Personenkreis hatte oft sehr hohe Arbeitsauflagen (bis zu 900 Arbeitsstunden) zu erfüllen, war jedoch aufgrund der „Suchtkarriere“ nicht in der Lage, die Bedingungen eines Regelarbeitsplatzes zu erfüllen. Zudem war eine Vermittlung in gewisse Einsatzstellen wie Altenheime und Krankenhäuser etc. nicht möglich.
Unser konzeptioneller Auftrag war und ist nicht, die Probanden aus ihrem Drogenleben herauszulösen, das primäre Ziel liegt darin, die Probanden zu befähigen, die durch das Gericht verhängten Arbeitsauflagen zu erfüllen und dadurch weitere Sanktionen – Haft – abzuwenden. Unser Bemühen in diesem Projekt zielte darauf ab, Drogenabhängigen, in vereinsinternen Projekten eine Arbeit in sinnvollen und attraktiven Tätigkeitsfeldern zu geben, und damit persönlichkeitsstabilisierende und –entwickelnde Prozesse in Gang zu bringen. Aufgrund der Problematik wurde diese Personengruppe aus den zugewiesenen Probanden herausgelöst und entsprechend betreut. Über viele Jahre wurden Gespräche mit den Ministerien geführt und ab 1995 erfolgte dann eine Anteilsfinanzierung durch das Sozialministerium. Das Projekt wird bis heute fortgeführt, allerdings in etwas anderer Form (s. Projektbeschreibung heute).
1996 – Gründung der Schuldnerberatung
Am 01.04.1996 wurde über ABM Mittel die Schuldnerberatungsstelle gegründet. Es wurden Probanden von den Sozialdiensten angenommen und Häftlinge in den Vollzugsanstalten.
1997
Die Schuldnerberatung war so gut angenommen worden und konnte durch weitere ABM Mittel mit einer neuen Mitarbeiterin gehalten werden. Aufgrund der hohen Fallzahlen beschloss der Vorstand den Zugang zur Beratungsstelle auf Häftlinge und deren Familien zu beschränken, da keine andere Stelle die Haftanstalten für diese Zwecke aufsuchte. Über die Jahre entwickelte sich die Schuldnerberatung stetig weiter und ist seit 2006 auch als Insolvenzberatungsstelle durch das Ministerium anerkannt worden.
1998
Am 16.12.1998 beging der Verein feierlich sein 40–jähriges Jubiläum in den Räumen der IHK.
1998/99
Eine Soziologin, für ein Jahr im Verein angestellt, fertigte innerhalb dieses Jahres eine Studie „Untersuchung zur Struktur des Klientels der Bewährungshilfe“ an.
2002
Wechsel der Geschäftsführung und erhebliche Umstrukturierungen innerhalb des Personals. Struktur und Inhalte der heutigen Arbeit finden Sie unter „Aktuelles“.
2008, 50jähriges Jubiläum
Der Verein feiert sein 50–jähriges Bestehen im Saarbrücker Rathaus.