Die Schuldnerberatung des Verein BWH ist ein entscheidendes Werkzeug für die Resozialisierung während un nach der Haft!

Was macht die Schuldnerberatung?

Der Verein BWH bietet seit 1996 Schuldnerberatung und seit 2006 auch Insolvenzberatung in den saarländischen Justizvollzugsanstalten während der Haft und nach der Entlassung an. Zusätzlich werden auch Familienangehörige beraten, um so eine nachhaltige Verbesserung der finanziellen Situation in der Familie insgesamt zu erreichen. In der JVA Ottweiler führt der Verein BWH außerdem Präventionsunterricht für die jugendlichen Häftlinge durch. Das hilft den jungen Menschen, mögliche künftige Schuldenfallen nach ihrer Haftentlassung von vorneherein zu vermeiden.

Was bringt die Schuldnerberatung?

Die Befähigung zur eigenständigen und verantwortlichen Regelung der persönlichen wirtschaftlichen Verhältnisse erleichtert straffällig gewordenen Menschen die Wiedereingliederung nach der Haftentlassung erheblich. Auf der Basis von regelmäßigen Einzelberatungen werden Sanierungen, Unterhaltsleistungen oder Wiedergutmachungen geplant und in einer der jeweiligen Einzelsituation angepassten Form geleistet.

Durch Ansparmöglichkeiten auf einem Treuhandkonto werden bereits während der Haft erste Schritte zu einer verbesserten Ausgangssituation nach der Haftentlassung möglich, da bereits mit diesen Geldern Sanierungen durchgeführt werden können. Durch eine erfolgreiche Entschuldung reduziert sich schließlich auch die Rückfallgefahr nach der Entlassung stark. 

Die Schuldnerberatung des Vereins BWH macht das einzige Angebot dieser Art an Häftlinge und gewährleistet deren Weiterbetreuung.  Die Betreuung steht Inhaftierten und deren Familienangehörigen zur Verfügung. Der Zugang zu unserer Beratungsstelle ist nur über die Justizvollzugsanstalten möglich. 

 

Informationsveranstaltungen
In regelmäßigen Abständen finden Informationsveranstaltungen in den einzelnen Vollzugsabteilungen statt. Danach hat jeder Gefangene die Möglichkeit zu einem persönlichen Gespräch. Wir leisten in Koordination mit den Sozialarbeitern Hilfe zur Selbsthilfe und übernehmen die Fälle, in denen entsprechende fachliche Hilfe notwendig ist. Wie die entsprechende Hilfe aussieht entscheidet sich im Einzelfall. Hier werden Maßnahmen zum Schuldnerschutz ergriffen und/oder Sanierungsmodelle erarbeitet.

Verbraucherinsolvenzen
Auch die Schuldenregulierung durch das Verbraucherinsolvenzverfahren steht offen und kann mit Hilfe der Schuldnerberatungsstelle eingeleitet werden. Im Jahr 2006 hat der Verein hierfür die Anerkennung als geeignete Insolvenzberatungsstelle durch das Ministerium für Justiz, Arbeit, Gesundheit und Soziales erhalten.





Treuhandkonto
Daneben gibt es seit 2007 für die Klienten/innen auch die Möglichkeit, auf einem Treuhandkonto des Vereins Gelder für spätere Vergleiche anzusparen. Die Ansparung erfolgt i. d. R. durch eine treuhänderische Abtretung bis zum Haftende. Auf diese Weise lässt sich eine Sanierung während der Haftzeit leichter erreichen, was den Betroffenen eine positivere Zukunftsperspektive eröffnet.