Probanden, die verurteilt sind wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz.
Seit 1991 erfolgt die Betreuung drogenabhängiger bzw. suchtkranker Probanden mit Bewährungsauflagen (Arbeitsstunden) mit dem Ziel der psychosozialen Stabilisierung, Heranführung (Motivation) und Vermittlung in therapeutische Behandlung.
In der psychosozialen Beratung und Betreuung der Probanden wird auf Wunsch u.a. die zu erbringende Arbeitsauflage in Form einer Absprache mit dem Jobcenter oder anderen Behörden koordiniert. Bei dem Personenkreis, bei dem aufgrund einer Suchterkrankung eine längerfristige Betreuung notwendig ist, wird der Kontakt zu Ärzten, Kliniken, Therapeuten oder anderen Fachleuten hergestellt und die ordentliche Absprache von Ableistungsverzögerungen mit den zuständigen Stellen bei der Justiz sichergestellt.
Die Hauptzielgruppe des Projektes bilden die dem Verein zugewiesenen Probanden, die:
a) eine weniger oder stärker ausgeprägte Suchtproblematik besitzen
b) wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz verurteilt sind und ohne eine sozialpädagogische Betreuung nicht erfolgreich die ihnen auferlegten gemeinnützigen Arbeitsstunden ableisten könnten.
Da die Auflagen im Rahmen der Aussetzung einer Freiheitsstrafe zur Bewährung nach § 56b Abs. 2 Nr. 3 StGB oder im Rahmen der vorläufigen Einstellung eines Strafverfahrens nach § 153a Abs. 2 StPO verhängt wurden, hätte eine Nichtableistung in letzter Konsequenz ggf. den Widerruf der Bewährung oder eine Wiederaufnahme des Strafverfahrens zur Folge.
Durch die langjährige Erfahrung des Vereins mit schwierigem Klientel, entwickelte sich noch eine weitere spezifizierte Zugangsvoraussetzung: c) wenn beim Probanden kein oder kein ausreichendes soziales Netz vorhanden ist, das Hilfestellung geben kann, die Probanden also nicht auf bestehende Hilfesysteme zurückgreifen können.
Die letztgenannte Zugangsvoraussetzung zeigt sich vor allem bei zwei weiteren Gruppen. Dies sind zum einen psychisch erkrankte Probanden (oftmals infolge ehemaligen Drogenkonsums) und zum anderen Probanden, die als „einfach strukturiert“ bezeichnet werden können oder sogar als „lernbehindert“ nach § 19 SGB III eingestuft sind. Bei beiden Gruppen droht in den meisten Fällen die erfolgreiche Ableistung, aufgrund ihrer speziellen Einschränkungen, zu scheitern. Zudem erfolgt in dieser Gruppe teils auch die psychosoziale Kompensation über Drogenkonsum. Daher werden die beiden letztgenannten Gruppen neben der Hauptzielgruppe erweitert dem Projekt zugerechnet.
Zielsetzungen
Die Hauptzielsetzung des Projektes kann vereinfacht zusammengefasst werden mit dem Schlagwort der „Problemvermeidung“, letztendlich der „Haftvermeidung“. Dies wird erreicht, durch eine weit reichende sozialpädagogische Unterstützung der Probanden bei der Erfüllung ihrer Arbeitsauflage. Diese weit reichende sozialpädagogische Unterstützung beinhaltet die Feststellung, ob und in welchen Hilfssystemen der Proband bereits ist, und durch wen er Unterstützung erfährt. Einerseits sollen die Probanden adäquat weiter vermittelt werden, zum anderen sollen kontraproduktive Doppelbetreuungen vermieden werden.
Stehen bei den Probanden aktuelle Probleme privater, beruflicher oder behördlicher Art an, die eine erfolgreiche Ableistung zu behindern oder zu verzögern drohen, so werden diese im Rahmen der sozialpädagogischen Betreuung zu lösen versucht. Dabei soll jedoch die Eigenverantwortlichkeit der Probanden immer im Vordergrund stehen. Diese pädagogische Hilfestellung dient so auch dem sozialen Lernen und der Kompetenzerweiterung (Life skills) und hat nach unserer Auffassung Präventivcharakter hinsichtlich erneuter Straffälligkeit. Kann ein Proband nicht fristgerecht ableisten und liegen diese Gründe nicht in der Verantwortung des Probanden, so verwenden wir uns ggf. für den Probanden vor Gericht oder Staatsanwaltschaft. Denkbar sind hier das Beantragen von Fristverlängerungen oder in Einzelfällen sogar die Empfehlung, eine Auflage zu erlassen. Im Rahmen von Einzelgesprächen soll eine Auseinandersetzung mit der Straftat, der Suchtmittelabhängigkeit, der verhängten Sanktion und der speziellen (bezogen auf die Ableistung) und der allgemeinen (bezogen auf die berufliche oder private) Zukunft des Probanden angeregt werden. Wenn möglich werden Zusammenhänge und Muster zwischen den vorgenannten Punkten erarbeitet. Es wird versucht beim Probanden einen Prozess anzuregen, der eindimensionale Weltsichten und Erklärungsmuster in Zweifel zieht.
Dem Proband soll (für manche zum ersten Mal in ihrem Leben) vor Augen geführt werden, dass jede Verhaltensweise im Zusammenhang mit der Straftat Konsequenzen zur Folge hatte und weiterhin haben wird. Dies dient dem Zweck, so letztendlich die Chance der Erfüllung der Arbeitsauflage zu erhöhen, und auch dadurch präventiv darauf hinzuwirken, dass es nicht zu einer erneuten Straftat oder sogar Wiederholungstat kommt.
Als sekundäres Ziel, welches sich im Idealfall aus den oberen entwickelt, ist eine Resozialisierung im weitesten Sinne zu nennen: Wiedergewöhnung an regelmäßige Arbeitszeiten, das Wiedereintreten in soziale Beziehungen (durch das regelmäßige Aufsuchen einer Einsatzstelle, bei manchen Probanden erstmals oder nach sehr langer Zeit), Steigerung des Selbstwertgefühls durch die soziale Anerkennung/erfolgreiche Ableistung. Dieses sekundäre Ziel hat in manchen Fällen den erfreulichen Effekt eines Perspektivwechsels beim Probanden, bei einigen Ausnahmefällen sogar ein Einstellungsangebot aufgrund der guten Arbeitsleistungen zur Folge.
Umsetzung unserer Tätigkeit
Für die Aufgaben des vorliegenden Projekts, ist ein mit dem Umfang einer halben Stelle versehener Diplom-Sozialarbeiter/-pädagoge verantwortlich. Da sich für ein anderes artverwandtes Projekt im Bereich der Jugendlichen auch eine sozialpädagogische Fachkraft verantwortlich zeigt, ist eine umfassende Betreuung des Projekts jederzeit gewährleistet.